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Mantelverordnung
Die neue Mantelverordnung besteht aus 3 Artikeln: Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und Änderung der Deponieverordnung (DepV).
Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV)
Regelt die Anforderungen an das Auf- und Einbringen
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in durchwurzelbare Bodenschicht
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Unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht
Deponieverordnung (DepV)
Die Änderung der DepV regelt das Deponieren von ausgewählten Ersatzbaustoffklassen ohne weitere Untersuchung in die Deponieklassen DK 0 und DK I.
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