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EBV

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt bundesweit die Annahme von mineralischen Abfällen, das Herstellen und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen

Nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung unterliegt die Herstellung der mineralischen Ersatzbaustoffe einer Güteüberwachung. Die Güteüberwachung besteht aus einem Eignungsnachweis, einer Fremdüberwachung (FÜ) und einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)

Eignungsnachweis

Der Eignungsnachweis besteht aus einer Erstprüfung durch die Überwachungsstelle (Einhalten von Materialwerten, Einhalten von Überwachungswerten) und einer Betriebsprüfung (technische Anlagenkomponenten, Betriebsorganisation und personelle Ausstattung). Dieser muss einmalig erbracht werden. Bei einem Standortwechsel (z.B. bei mobilen Anlagen) muss der Eignungsnachweis aktualisiert werden. Erst nach der Aushändigung eines Prüfzeugnisses ist das Inverkehrbringen der MEB erlaubt.

Fremdüberwachung

Die Fremdüberwachung wird durch eine Überwachungsstelle durchgeführt (in der Regel hat diese Überwachungsstelle bereits den Eignungsnachweis durchgeführt). Sie ist im regelmäßigen Turnus durchzuführen (z.B. für RC-Material alle 13 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 15.000 t, maximal 12x pro Jahr). Geprüft wird das Einhalten von Materialwerten (und Überwachungswerten, z.B. bei jeder 2. FÜ für RC-Material). Bei einem Wechsel des Standorts muss kein neuer Eignungsnachweis erbracht werden. Stattdessen erfolgt eine Fremdüberwachung, um den Eignungsnachweis zu aktualisieren.

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Die werkseigene Produktionskontrolle wird durch eine Untersuchungsstelle durchgeführt. Sie ist im regelmäßigen Turnus durchzuführen (z.B. für RC-Material alle 4 Produktionswochen, mindestens alle angefangenen 5.000 t, maximal 36x pro Jahr). Geprüft wird das Einhalten von Materialwerten. Kommt es zu einer Überlappung von FÜ und WPK, so kann die WPK entfallen.

Untersuchungsumfang RC-Material

Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen hängt davon ab, um welchen mineralischen Ersatzbaustoff es sich handelt und in welche Klasse dieser unterteilt wurde. Die Ersatzbaustoffverordnung kennt 16 verschiedene Ersatzbaustoffe, z.B. Bodenmaterial (BM), RC-Material (RC), Gießereirestsand (GRS) u.v.m. Einige Ersatzbaustoffe lassen sich je nach Schadstoffgehalt in unterschiedliche Klassen unterteilen, z.B. BM-0, BM-F3, RC-2 etc. Die Ersatzbaustoffverordnung enthält sogenannte "Einbautabellen" für jeden Ersatzbaustoff in der jeweiligen Güteklasse. Aus dieser ist ersichtlich, wo und unter welchen Vorraussetzungen eingebaut werden darf. Die dargestellte Tabelle zeigt exemplarisch die Einbaumöglichkeiten von RC-Material der Güteklasse RC-2.

Einbautabelle RC-2

Kontakt

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

+49 (0) 208 388 371-0

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